Management von Interessenkonflikten

Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre KundInnen Finanzdienstleistungen erbringen, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Finanzanlagenvermittlungsverordnung informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

Mögliche Interessenkonflikte
Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen uns als Plattformbetreiber (Vermittler), unserer Geschäftsleitung, unseren MitarbeiterInnen oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren KundInnen oder zwischen unseren KundInnen untereinander.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
  • in der Anlagevermittlung aus dem eigenen (Umsatz-)Interesse von uns als Plattformbetreiber an der Vermittlung von Finanzanlagen, da wir erfolgsabhängige Zuwendungen der DarlehensnehmerInnen erhalten und den DarlehensnehmerInnen gegenüber nach einem erfolgreichen Funding gegebenenfalls weitere entgeltliche Verfahrensdienstleistungen erbringen; insoweit dürfen wir auf unsere gesonderten Informationen über den Empfang von Zuwendungen verweisen;  
  • durch erfolgsbezogene Vergütung von MitarbeiterInnen und VermittlerInnen;
  • bei der Gewährung von Zuwendungen an unsere MitarbeiterInnen und VermittlerInnen;
  • aus Beziehungen zwischen uns und DarlehensnehmerInnen, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, bei Kooperationen oder wenn MitarbeiterInnen oder GesellschafterInnen des Plattformbetreibers selbst an DarlehensnehmerInnen gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder in Fundings investieren;
  • bei der Zusammenstellung von Informationen über Vermögensanlagen, die KundInnen zum Erwerb angeboten werden;
  • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
  • aus persönlichen Beziehungen unserer MitarbeiterInnen oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen; oder
  • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten.
Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Vermittlung von Finanzanlagen beeinflussen, verpflichten wir uns, jederzeit durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der KundInneninteressen in den Vordergrund zu stellen.

Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen:
  • MitarbeiterInnen werden nicht erfolgsabhängig vergütet;
  • Zuwendungen von DarlehensnehmerInnen werden transparent offengelegt;
  • Es gibt keine Zuwendungen von AnlegerInnen an die Plattform;
  • MitarbeiterInnen oder GesellschafterInnen des Plattformbetreibers sowie mit diesem gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen können nicht als DarlehensnehmerInnen eines Fundings auf der Plattform auftreten;
  • Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, werden für jedes Funding offengelegt. Diese werden den betroffenen KundInnen vor einem Geschäftsabschluss mitgeteilt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung der KundInnen stets auf informierter Basis getroffen wird;
  • Alle AnlegerInnen werden gleich behandelt und erhalten stets die gleichen Informationen;
  • MitarbeiterInnen werden zu diesen Maßnahmen regelmäßig geschult.
 
 

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns über

Gerne rufen wir Sie zurück, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer hinterlassen.

Glossar

Gläubiger

Der Gläubiger oder auch Darlehensgeber ist diejenige natürliche oder auch juristische Person, die dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag für einen gewissen Zeitraum überlässt und hierfür Zinsen erhält.


Alle Begriffe

Newsletter-Anmeldung