Anlegerhinweise

Transparenz ist uns bei Crowd4Climate sehr wichtig, weswegen wir bestrebt sind, die AnlegerInnen über Risiken und Chancen des Klimaschutzdarlehens umfassend aufzuklären. Sollten Ihre Fragen hier nicht hinreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Was steckt rechtlich hinter dem Klimaschutzdarlehen?

Das Klimaschutzdarlehen bei Crowd4Climate ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt direkt an Projektträger mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co KG). Die AnlegerInnen beteiligen sich somit direkt an dem von ihnen ausgewählten Projekt. Crowd4Climate verfügt zu keinem Zeitpunkt über den eingezahlten Darlehensbetrag. Zwischen dem Zeitpunkt der Einzahlung und der Weiterleitung an den Darlehensnehmer liegt das Geld auf einem Treuhandkonto.

Was bedeutet Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt.

Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.

Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass, sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird, bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.

Ist ein Projektträger von einer Insolvenz betroffen, hat das in der Regel keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die AnlegerInnen nicht!

Welche Risiken hat das Klimaschutzdarlehen für mich als AnlegerIn?

Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Im Sinne der Risikostreuung sollten möglichst nur Geldbeträge investiert werden, die in näherer Zukunft auch liquide nicht benötigt bzw. zurückerwartet werden.

Lesen Sie daher jedenfalls auch unsere Risikohinweise.

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Glossar

Spendenquittung

Eine Spendenquittung oder Zuwendungsbescheinigung wird von gemeinnützigen Körperschaften, wie z.B. Kommunen, im Gegenzug für eine Spende ausgestellt. Im Zuge Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie den Betrag der Quittung steuermindernd geltend machen.


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