Fragen und Antworten

Hier listen wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserer Plattform - selbstverständlich mit unseren Antworten, die Sie mit einem Klick auf die Frage einblenden können.

Allgemeine Fragen

Bei Crowd4Climate kann grundsätzlich jede volljährige Privatperson mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland investieren. Auch Gesellschaften können investieren, dazu ist die Vertretung durch eine berechtigte, natürliche Person erforderlich.
Nichts. Weder durch die Registrierung noch durch die Darlehensvergabe auf Crowd4Climate entstehen den InvestorInnen Kosten.
Nein. Von Ihrer Darlehensvergabe erfährt nur der Darlehensnehmer und Crowd4Climate selbst.
Wir sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche verpflichtet, die Identität des Investors / der Investorin zu überprüfen. Ihre persönlichen Daten und die Kopie Ihres Passes werden daher benötigt, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und jeden Investor / jede Investorin eindeutig identifizieren zu können.
Ihr Benutzerkonto können Sie jederzeit löschen. Schreiben Sie uns einfach per E-Mail Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos.

Sollten Sie noch ein laufendes Darlehen mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens möglich.
Die Zinsen erhalten Sie gemäß des in der Projektbeschreibung definierten Zahlungsrhythmus. In der Regel erhalten Sie die Zahlungen am Ende des Zinsjahres nachschüssig auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Die Koordination der Auszahlungen übernimmt Crowd4Climate für die Projektträger.
Ja. Die Zinsen aus dem Darlehen unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch die Zinsen aus dem Darlehen angeben.
Nein. Wir sind ausdrücklich keine Bank und übernehmen auch keine banküblichen Dienstleistungen, wie Finanzberatung oder Kontoführung. Crowd4Climate ist Betreiber der Online-Plattform und vermittelt die direkte Darlehensvergabe von Privatpersonen an die jeweiligen Projektträger.
Beim Auszahlen der Zinsen können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies tritt aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen auf.
Sollten Sie auch nach 5 Tagen keine Zinsen erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre Kontonummer im System oder nehmen mit uns Kontakt auf.
Ja. Eine Einreichung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist möglich. Hierzu müssen Sie uns einfach das Original per Post zukommen lassen, damit wir davon eine Kopie für unsere Unterlagen erstellen können. Es ist wichtig, dass wir das Original zur Einsicht bei uns vor Ort haben. Anschließend erhalten Sie das Original per Post zurück.

Eine NV-Bescheinigung ist maximal für 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit und ohne eine weitere NV-Bescheinigung, müssen wir wieder für Sie Steuern abführen lassen.

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie die Zinsen als Kapitalerträge angeben.
Als reine Online-Plattform kann die Darlehensvergabe auch nur über diese erfolgen.
Freistellungsaufträge dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht akzeptieren. Wir arbeiten mit unserem Zahlungsdienstleister jedoch an einer Lösung.

Fragen zum Klimaschutzdarlehen

Bei einem über Crowd4Climate vermittelten Klimaschutzdarlehen verleihen Sie Ihr Geld an Unternehmen, die damit Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern umsetzen.
Es handelt sich dabei um sogenannte qualifizierte Nachrangdarlehen. Dies bedeutet, dass Ihre Forderung erst nach den anderen Gläubigern bedient werden kann.

Es besteht bei dieser Geldanlage das Risiko des Totalausfalls Ihres Kapitals, sollte das Unternehmen die Schulden nicht mehr bedienen können. Investieren Sie deshalb nur Beträge, deren Verlust Sie sich finanziell leisten können. Das Risiko beschränkt sich auf Ihre Investition - eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Lesen Sie bitte unbedingt auch unsere Risikohinweise.
Um auf Crowd4Climate in ein Projekt zu investieren, also einem Projektträger ein Darlehen für sein Projekt zu vergeben, suchen Sie sich zunächst ein Projekt aus, das Sie unterstützen möchten. Klicken Sie nun oben rechts auf den „Online“-Button und durchlaufen den Vergabeprozess bis zum Ende. Hier finden Sie den genauen Ablauf.
Jedem Verbraucher / jeder Verbraucherin steht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss zu. Sollte das Rücktrittsrecht ausgeübt werden, wird Ihr investiertes Kapital ehestmöglich (spätestens aber innerhalb von 10 Bankarbeitstagen) das Kapital auf Ihr Konto zurück überwiesen. Nach diesen 14 Tagen ist ein Rücktritt ausgeschlossen und es gelten die Kündigungsbedingungen laut Darlehensvertrag.
Auf Crowd4Climate ist es möglich, ab EUR 250,- ein Darlehen zu vergeben. Darüberhinausgehende Beträge müssen durch 50 teilbar sein (bspw. 300 oder 4.550 Euro).
Der Höchstbetrag definiert sich durch das Darlehenskontingent. Es ist nicht möglich einem Projektträger mehr als den von ihm gewünschten Betrag zu leihen.
Weiters hat der österreichische Gesetzgeber festgelegt, dass die Beträge eines einzelnen Anlegers pro Emission (also pro Investitionsprojekt) innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten EUR 5.000,- nicht übersteigen dürfen. Für InvestorInnen aus Deutschland gilt Maximalbetrag von EUR 10.000,-
In beiden Ländern gibt es jedoch Ausnahmen für AnlegerInnen mit besonders hohem frei verfügbaren Kapital.

Sowohl die österreichische als auch die deutsche Gesetzgebung sehen sehr strenge Vorschriften bei der Vergabe von Darlehen vor. Würden Sie als Privatperson den Projektträgern konventionelle Darlehen gewähren, würden Sie ein Bankgeschäft betreiben, was Sie nicht dürfen.
Durch die Vergabe von qualifizierten Nachrangdarlehen ist das Betreiben von Bankgeschäften ausgeschlossen und Crowd-Investing somit überhaupt erst rechtlich möglich.
Die Konditionen werden allein von den Projektträgern bestimmt. Hierbei unterstützt Crowd4Climate die Projektträger jedoch mit aktuellen Marktbeobachtungen.
Der gesamt Finanztransfer auf Crowd4Climate wird durch die Secupay AG - als zugelassene Treuhänderin - durchgeführt. Die Treuhänderin nimmt Ihren Investitionsbetrag über ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto entgegen. Sobald die Fundingschwelle des Crowdfundings überschritten wurde und der Finanzierungszeitraum verstrichen ist, wird die Treuhänderin angewiesen, das Kapital vereinbarungsgemäß an den Projektträger auszuschütten.
Alle Zahlungen der Anleger und Anlegerinnen gehen direkt auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto.
Ist kein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger nach einer Prüfung und Freigabe von Crowd4Climate direkt über die Gelder verfügen.
Ist hingegen ein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger erst über die Gelder verfügen, wenn das Mindestvolumen erreicht worden ist. Wird das Mindestvolumen nicht erreicht, werden die Gelder wieder an die Anleger und Anlegerinnen zurück überwiesen.
Durch das Treuhandkonto und den Treuhänder wird sichergestellt, dass Ihr Geld auch in jedem Fall und ausschließlich an den Projektträger überwiesen wird. Ein Treuhandkonto ist zudem insolvenzgesichert.
Nach dem Abschluss des Darlehensvergabeprozesses muss der gewünschte Betrag innerhalb von 7 Werktagen auf das Projektkonto überwiesen werden.
Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und das Kontingent nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit ein neues Gebot abzugeben.

Fragen zur Datensicherheit

Die Datenübertragungen an Crowd4Climate sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Hierfür sorgt unser SSL-Zertifikat, das Ihre Daten mit bis zu 256-bit codiert (auch am grünen Symbol in der Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen). So verhindern wir den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte.
Um eindeutig festzustellen, wem das vergebene Darlehen zuzuordnen ist, erheben wir folgende Daten: Ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines in Österreich oder Deutschland ansässigen Kreditinstituts.
Während Sie die meisten Ihrer persönlichen Daten in Ihrem Benutzerkonto auf Crowd4Climate jederzeit selbst ändern können, legen wir bei einer Änderung der Bankverbindung Wert auf mehr Sicherheit.

Wenn Sie Ihre Bankverbindung ändern möchten, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist aus zwei Gründen wichtig:

Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung, um Ihnen zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Klimaschutzdarlehen zurück zu überweisen sobald diese fällig werden.

Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihr Klimaschutzdarlehen auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden. Anlagebeträge, die von einem anderen Konto aus überwiesen werden, können wir unter Umständen leider aus Sicherheitsgründen nicht annehmen und überweisen diese dann zurück.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Klimaschutzdarlehens eine Bankverbindung bei einem österreichischen oder deutschen Kreditinstitut, je nachdem wo Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann vom Inhaber des Klimaschutzdarlehens abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Inhaber des Klimaschutzdarlehens wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind.

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Gerne rufen wir Sie zurück, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer hinterlassen.

Glossar

Rating

Rating (engl. für Bewertung) bezeichnet im Zusammenhang mit Darlehen eine Einschätzung über die Bonität des Schuldners. Es stellt in vereinfachter Form die Wahrscheinlichkeit dar, ob der Schuldner in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen.


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